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Kathie

54, female

Posts: 1

Re: Kidsbetreuung - Arbeiten oder Hartz IV

from Kathie on 08/24/2009 08:14 AM

Hallo Marion :-)

Ich habe gerade eben deinen Beitrag gelesen.

Als alleinerziehende Mami in Deutschland ist es wirklich ein perfektes Chaos.
In unserer Stadt sind mittlerweile die Kirchengemeinden etwas aufgewacht
und man versucht die Seniorenbetreuung mit der Kidsbetreuung zu verbinden.

Ich selber finde die Grundidee genial, denn die heutigen Senioren sind ja schließlich
die, die uns auf den Weg des Lebens gebracht haben und wie ich finde garnicht mal
so schlecht ;-)

Senioren fühlen sich sehr oft überflüssig, dabei können sie durchaus die Werte vermitteln
zu denen uns Eltern die Zeit fehlt, weil wir ja primär nicht Eltern sein dürfen sondern um
unser Überleben kämpfen müssen. Koste was es wolle....

Ich habe nicht geschaut aus welcher Ecke du kommst, aber vielleicht macht es Sinn mal
in deiner Gemeinde nachzufragen, ob solche Projekte schon laufen oder vielleicht angedacht
sind ?

Liebe Grüße

Kathie

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marie.roe

57, female

Posts: 2

Kidsbetreuung - Arbeiten oder Hartz IV

from marie.roe on 06/14/2009 10:41 PM

Hallo, wo Hilfe gebraucht wird!!!!

Bin Alleinerziehende Mama mit Kleinkind. Leben z.Zt. von Hartz IV.

Jetzt habe ich Glück und kann eine Arbeitsstelle annehmen. Das Problem: Die Arbeitszeit.

Schichtdienst und Samstag arbeit. Kita hat aber nur 5 Tage bis 19:00 Uhr auf. Was nun? Babysitter muss her.

Also Jugendamt einschalten. Was ich dort erfahren habe, ist ein großer Lacher: Das Jugendamt
"Stelle Tagespflegebörse" (Diese sind zuständig) können mir nicht helfen!!!!!!!! Warum: Sie haben keine Leute - Tagesmütter, die diese Arbeit machen. Ich muss mir alleine einen Babysitter suchen. Dieser Babysitter muss dann mit dem Jugendamt einen Vertrag abschließen. Soweit , so gut.

Meine Arbeit beginnt in ca. 3 Wochen. Bis der Babysitter gefunden ist, dauert dies. Denn nicht jeder möchte mit dem Jugendamt einen Vertrag abschließen, etc. Außerdem wird ein aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis benötigt, einen 1. Hilfe Kurs, eine private Haftpflichtversicherung und außerdem muss diese Person auch nachweisen können, dass diese mit Kinder umgehen kann.

Fazit: Es ist verdammt schwer, überhaupt eine Person zu finden, die für wenig Geld, die Betreuung übernimmt und dann diese Auflagen (schon allein der Kurs für erste Hilfe dauert,...) erfüllt.


Wenn ich keinen Betreuer finde, kann ich die Arbeitsstelle nicht antreten.(Obwohl ich ja verpflichtet bin, sonst kann das JobCenter mir ja bis zu 30% streichen. Wenn ich die Arbeit annehme und keine Betreuung für mein Kind habe, dann bin ich angeschmiert. Wird der Betreuer nicht vom Jugendamt überprüft und es passiert was, komme ich noch ran, wegen unterlassender Aufsichtspflicht.

So wie es mir geht, geht es bestimmt 1000 andere Alleinerziehende. Warum wird da nichts gemacht? Wo kann ich mich hinwenden, dass mir geholfen wird bzw. dass man die Politiker dort wach rüttelt! Für die Senioren gibt es eine Betreuungsmöglichkeit an jeder Ecke!

P.S. Mir wurde auch nahegelegt, diese Arbeit sein zu lassen und weiter von Hartz IV zu leben. Außerdem hieß es, dass Alleinerziehende keine Schichtarbeit arbeiten müssen. Man konnte mir aber auch keine Antwort geben, in welchen Gesetz dies steht und wie lange man arbeiten muss, etc.

Wer kann mir weiter helfen?

Danke im Voraus.

LG
Marion R.




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klumpp
Admin

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Posts: 36

Hilfe durch Stiftungen

from klumpp on 01/24/2009 10:57 PM


Hilfe in Notsituationen

In Notsituationen bekommt man von caritativen Einrichtungen wie z.B. die Caritas und Diakonie. In manchen Fällen sind Lebensmittelgutscheine oder eine Hilfe in Höhe von 10 bis 50 Euro möglich.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Stafflenbergstraße 76
70184 Stuttgart

Telefon: (0711) 2159-0
Fax: (0711) 2159-288
E-Mail: [email protected]



Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Deutschland
Telefon: +49(0)761/200-0
Internetseite: www.caritas.de
E-Mail: [email protected]



Die caritative Einrichtung die für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei den oben genanten Verbänden. Sollten Sie finanzielle Hilfe für eine größere Anschaffung benötigen, können Sie einen Antrag bei einer Stiftung stellen.

Die Stiftungen sind von Firmen oder von Privatpersonen gegründet worden um notleidende Menschen finanziell zu helfen. Diese Hilfe richtet sich an Geringverdiener, Arbeitslosengeld II-Empfänger oder an Menschen die unverschuldet in Not geraten sind.

Für was kann man Gelder beantragen?

1. Kleider, Möbel, Wohnungsgegenstände

2. Schulausflüge

3. Waschmaschine, Autoreparatur

4. Umzugskosten / Kaution für eine neue Mietwohnung

5. Behindertengerechte Küche / Rampen / Umbau des Autos

6. Strom- und Wasserkosten (Mietwohnung) Schulden

Wie beantrage ich die Finanziele Hilfe?

Bei der Stiftung muss die Notsituation nachgewiesen werden. Dies wird dann mit Hilfe der Caritas bzw. Diakonie gegenüber der Stiftung nachgewiesen. Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen und diese mit einem Sozialbericht der Sozialeinrichtung an die Stiftung zusenden.

1. Kontoauszüge der letzten 3 Monate

2. Einkommen / Rentenbescheid / Hartz-IV-Bescheid / Arbeitslosenbescheid / Lohnabrechnung

3. Schwerbehindertenausweis / Pflegestufenachweis, wenn vorhanden

4. Kostenvoranschläge für was Sie das Geld benötigen

Die Gelder der Stiftungen sind freiwillige Leistungen und Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

Stiftungen



Wilhelm Oberle-Stiftung
Hauptstraße 56
D-79219 Staufen
Tel. 07633-981700
Fax 07633-981701
[email protected]




Einzelhilfe – Darlehen

• Darlehen zur Finanzierung von Vergleichszahlungen

• Führerschein und Fahrzeugdarlehen bei beruflicher Notwendigkeit

• Mietkaution



Otto und Lonny Bayer Stiftung
Hemmelrather Weg 201/Geb. 1
51377 Leverkusen
Tel.: 0214/7079824 (Anrufbeantworter)
Fax: 0214/87099046


Nach welchen Kriterien eine Unterstützung erfolgt

Die Stiftung strebt mit ihren Zuwendungen eine möglichst wirksame und nachhaltige Hilfe für die Antragsteller an.

Die Frage nach der Ursache der Notlage - eigenes Verschulden oder Versagen - ist für die Vergabe von Mitteln kein Kriterium.

Wichtig ist, dass vor der Antragstellung alle öffentlichen und privaten Mittel ausgeschöpft wurden und dies auch angegeben wird. Sind Anträge auf Förderung abgelehnt worden, sollte auch der Ablehnungsbescheid den Antragsunterlagen beigefügt werden.

Die Höhe der Zuwendung bestimmt jeweils der konkrete Fall. Da die Zahl der Anträge kontinuierlich zunimmt, ohne dass die finanziellen Mittel der Stiftung in gleichem Maße steigen, kann die Stiftung nicht in jedem Fall alle Anliegen eines Antragstellers erfüllen.



Franz Beckenbauer-Stiftung
Postfach 70 02 20
D-81302 München
Telefax: (+49) 89 7858 6464






Aufgaben der Franz Beckenbauer-Stiftung



Die Franz Beckenbauer-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, finanzielle und ideelle Hilfe zu leisten. Diese soll geistig, seelisch oder körperlich behinderten sowie bedürftigen und unverschuldet in Not geratenen Menschen zuteil werden.



Alle Hilfen erfolgen schnell und zielgerichtet.



Die Stiftung arbeitet dabei auch mit anderen gemeinnützigen Organisationen zusammen.




Wilhelm Müller-Altvatter-Stiftung
Rosmarie Schwarz,
Vorstandsvorsitzende
Azenbergstraße 41 a
70174 Stuttgart

Telefon 0711/226 38 23
Telefax 0711/226 58 64


Die Wilhelm Müller-Altvatter-Stiftung ist eine Förderstiftung. Sie ist lokal bis landesweit tätig und fördert christlich geführte Kinderdörfer sowie Alten- und Pfl egeheime. Die Stiftung unterstützt auch unverschuldet in Not geratene Familien und hilfsbedürftige alte oder kranke Menschen.
Außerdem gehören zum Stiftungsauftrag zweckgebundene Zuwendungen an kirchliche oder gemeinnützige Organisationen, an Gemeinden oder an medizinische Institutionen.



OVB-Hilfswerk " Menschen in Not e.V."
c/o OVB Vermögensberatung AG
Frau Antje Schweitzer
Heumarkt 1
50667 Köln

Telefon: +49 (0) 221/ 20 15-153
Telefax:: +49 (0) 221/ 20 15-138
E-Mail: [email protected]

Das OVB-Hilfswerk ist seit seiner Grümndung 1983 ein verlässlicher Ansprechpartner für zahlreiche Hilfsorganisationen und bedürftige Einzelpersonen.





Unterstützungsfond des Bundespräsidenten Spreeweg 1 11010 Berlin Tel.: 030/2000-0





Heinz und Mia Krone-Stiftung
Ungererstraße 42
80802 München
Tel. 089 / 55 27 78 27 (Carolin Dworzak)
Fax 089 / 55 27 78 22


Die Heinz und Mia Krone-Stiftung unterstützt

körperbehinderte Einzelpersonen, die früher gehen konnten und inzwischen durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind.
rollstuhlspezifische Maßnahmen oder Mittel im häuslichen Umfeld, die aufgrund des Rollstuhls notwendig geworden sind.
Das können beispielsweise sein:

ein behindertengerechtes Auto (Umbau oder Mitfinanzierung beim Kauf)
Umbauten im Wohnbereich, z.B. Einbau eines Liftes, Bad- oder Küchenumbau
Türverbreiterungen, Rampe zur Haustür u. v. a.
Übernahme von anfallenden Kosten, z. B. für erforderliche Gutachten, um mit einem umgebauten Auto fahren zu können
Ziel ist die Rückkehr in einen aktiven, selbstbestimmten Lebensprozess, der durch die rollstuhlspezifische Maßnahme ermöglicht wird.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Antragsteller keine oder nicht genügend eigene Mittel für die benötigte Maßnahme hat.

Die Bezahlung erfolgt immer direkt an den Hersteller oder Lieferanten.

Bitte beachten Sie, dass die Stiftung nachrangig fördert, das heißt erst dann, wenn eine Förderung nur für einen Teilbetrag oder eine begründete Ablehnung durch staatliche Stellen oder Kranken- bzw. Pflegekassen vorliegt (z.B. Sozialamt, BfA, LVA, Integrationsamt, Kranken- und Rentenkassen etc.).




Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.
Silcherstr. 15
67591 Mölsheim

Tel.: (0 62 43) 52 56
Fax: (0 62 43) 90 59 20

Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V. FGQ
Einzelfallhilfe für in Not geratene Querschnittsgelähmte (Voraussetzung: Mitgliedschaft im FGQ)



Elfriede-Breitsameter-Stiftung

Obere Hauptstr.10 B
85386 Eching

089 32 7137 0


Der Stiftungszweck in Form einer finanziellen Unterstützung soll vornehmlich den Menschen zugute kommen, die an Poliomyelitis oder auch an multipler Sklerose erkrankt sind.
Dabei soll in erster Linie wirklich bedürftigen Personen geholfen werden, also denen, die keinerlei Gelder von Staat oder Krankenkasse aufgrund ihrer Erkrankung erhalten, um durch geeignete Maßnahmen ihr Leben etwas zu erleichtern, was insbesondere durch die Stellung und Finanzierung von Pflegepersonal, Medikamenten, Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) u.ä. gewährleistet wäre.

Wenn Sie Hilfe benötigen, teilen Sie uns bitte Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen, sowie von ärztlichen Attesten und Ihrem Schwerbehindertenausweis mit.

Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit auch kurzfristig und unbürokratisch.

Bitte wenden Sie sich unter Vorlage der folgenden Unterlagen über die hier veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten an uns.










Hans Rosenthal-Stiftung

Postfach 45 04 04

12174 Berlin

TELEFON: 0049 (0)30 772 43 55
TELEFAX: 0049 (0) 30 772 44 51

Die Vergabepraxis:

Die Hans-Rosenthal-Stiftung unterstützt unverschuldet in Not geratene Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.









Siftungen nur für Bayern und München

Marianne Strauß Stiftung
Unterstützung von Familien und Einzelpersonen in Bayern, die unschuldig in Not geraten sind

Marianne Strauß Stiftung
Oettingenstraße 22
80538 München

TELEFON | FAX
TELEFON +49 ( 0 ) 89 - 29 49 67
TELEFAX +49 ( 0 ) 89 - 29 73 94
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 16.30 Uhr

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