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Hilfe durch Stiftungen
von klumpp am 24.01.2009 22:57
Hilfe in Notsituationen
In Notsituationen bekommt man von caritativen Einrichtungen wie z.B. die Caritas und Diakonie. In manchen Fällen sind Lebensmittelgutscheine oder eine Hilfe in Höhe von 10 bis 50 Euro möglich.
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Stafflenbergstraße 76
70184 Stuttgart
Telefon: (0711) 2159-0
Fax: (0711) 2159-288
E-Mail: [email protected]
Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Deutschland
Telefon: +49(0)761/200-0
Internetseite: www.caritas.de
E-Mail: [email protected]
Die caritative Einrichtung die für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei den oben genanten Verbänden. Sollten Sie finanzielle Hilfe für eine größere Anschaffung benötigen, können Sie einen Antrag bei einer Stiftung stellen.
Die Stiftungen sind von Firmen oder von Privatpersonen gegründet worden um notleidende Menschen finanziell zu helfen. Diese Hilfe richtet sich an Geringverdiener, Arbeitslosengeld II-Empfänger oder an Menschen die unverschuldet in Not geraten sind.
Für was kann man Gelder beantragen?
1. Kleider, Möbel, Wohnungsgegenstände
2. Schulausflüge
3. Waschmaschine, Autoreparatur
4. Umzugskosten / Kaution für eine neue Mietwohnung
5. Behindertengerechte Küche / Rampen / Umbau des Autos
6. Strom- und Wasserkosten (Mietwohnung) Schulden
Wie beantrage ich die Finanziele Hilfe?
Bei der Stiftung muss die Notsituation nachgewiesen werden. Dies wird dann mit Hilfe der Caritas bzw. Diakonie gegenüber der Stiftung nachgewiesen. Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen und diese mit einem Sozialbericht der Sozialeinrichtung an die Stiftung zusenden.
1. Kontoauszüge der letzten 3 Monate
2. Einkommen / Rentenbescheid / Hartz-IV-Bescheid / Arbeitslosenbescheid / Lohnabrechnung
3. Schwerbehindertenausweis / Pflegestufenachweis, wenn vorhanden
4. Kostenvoranschläge für was Sie das Geld benötigen
Die Gelder der Stiftungen sind freiwillige Leistungen und Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.
Stiftungen
Wilhelm Oberle-Stiftung
Hauptstraße 56
D-79219 Staufen
Tel. 07633-981700
Fax 07633-981701
[email protected]
Einzelhilfe – Darlehen
• Darlehen zur Finanzierung von Vergleichszahlungen
• Führerschein und Fahrzeugdarlehen bei beruflicher Notwendigkeit
• Mietkaution
Otto und Lonny Bayer Stiftung
Hemmelrather Weg 201/Geb. 1
51377 Leverkusen
Tel.: 0214/7079824 (Anrufbeantworter)
Fax: 0214/87099046
Nach welchen Kriterien eine Unterstützung erfolgt
Die Stiftung strebt mit ihren Zuwendungen eine möglichst wirksame und nachhaltige Hilfe für die Antragsteller an.
Die Frage nach der Ursache der Notlage - eigenes Verschulden oder Versagen - ist für die Vergabe von Mitteln kein Kriterium.
Wichtig ist, dass vor der Antragstellung alle öffentlichen und privaten Mittel ausgeschöpft wurden und dies auch angegeben wird. Sind Anträge auf Förderung abgelehnt worden, sollte auch der Ablehnungsbescheid den Antragsunterlagen beigefügt werden.
Die Höhe der Zuwendung bestimmt jeweils der konkrete Fall. Da die Zahl der Anträge kontinuierlich zunimmt, ohne dass die finanziellen Mittel der Stiftung in gleichem Maße steigen, kann die Stiftung nicht in jedem Fall alle Anliegen eines Antragstellers erfüllen.
Franz Beckenbauer-Stiftung
Postfach 70 02 20
D-81302 München
Telefax: (+49) 89 7858 6464
Aufgaben der Franz Beckenbauer-Stiftung
Die Franz Beckenbauer-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, finanzielle und ideelle Hilfe zu leisten. Diese soll geistig, seelisch oder körperlich behinderten sowie bedürftigen und unverschuldet in Not geratenen Menschen zuteil werden.
Alle Hilfen erfolgen schnell und zielgerichtet.
Die Stiftung arbeitet dabei auch mit anderen gemeinnützigen Organisationen zusammen.
Wilhelm Müller-Altvatter-Stiftung
Rosmarie Schwarz,
Vorstandsvorsitzende
Azenbergstraße 41 a
70174 Stuttgart
Telefon 0711/226 38 23
Telefax 0711/226 58 64
Die Wilhelm Müller-Altvatter-Stiftung ist eine Förderstiftung. Sie ist lokal bis landesweit tätig und fördert christlich geführte Kinderdörfer sowie Alten- und Pfl egeheime. Die Stiftung unterstützt auch unverschuldet in Not geratene Familien und hilfsbedürftige alte oder kranke Menschen.
Außerdem gehören zum Stiftungsauftrag zweckgebundene Zuwendungen an kirchliche oder gemeinnützige Organisationen, an Gemeinden oder an medizinische Institutionen.
OVB-Hilfswerk " Menschen in Not e.V."
c/o OVB Vermögensberatung AG
Frau Antje Schweitzer
Heumarkt 1
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221/ 20 15-153
Telefax:: +49 (0) 221/ 20 15-138
E-Mail: [email protected]
Das OVB-Hilfswerk ist seit seiner Grümndung 1983 ein verlässlicher Ansprechpartner für zahlreiche Hilfsorganisationen und bedürftige Einzelpersonen.
Unterstützungsfond des Bundespräsidenten Spreeweg 1 11010 Berlin Tel.: 030/2000-0
Heinz und Mia Krone-Stiftung
Ungererstraße 42
80802 München
Tel. 089 / 55 27 78 27 (Carolin Dworzak)
Fax 089 / 55 27 78 22
Die Heinz und Mia Krone-Stiftung unterstützt
körperbehinderte Einzelpersonen, die früher gehen konnten und inzwischen durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind.
rollstuhlspezifische Maßnahmen oder Mittel im häuslichen Umfeld, die aufgrund des Rollstuhls notwendig geworden sind.
Das können beispielsweise sein:
ein behindertengerechtes Auto (Umbau oder Mitfinanzierung beim Kauf)
Umbauten im Wohnbereich, z.B. Einbau eines Liftes, Bad- oder Küchenumbau
Türverbreiterungen, Rampe zur Haustür u. v. a.
Übernahme von anfallenden Kosten, z. B. für erforderliche Gutachten, um mit einem umgebauten Auto fahren zu können
Ziel ist die Rückkehr in einen aktiven, selbstbestimmten Lebensprozess, der durch die rollstuhlspezifische Maßnahme ermöglicht wird.
Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Antragsteller keine oder nicht genügend eigene Mittel für die benötigte Maßnahme hat.
Die Bezahlung erfolgt immer direkt an den Hersteller oder Lieferanten.
Bitte beachten Sie, dass die Stiftung nachrangig fördert, das heißt erst dann, wenn eine Förderung nur für einen Teilbetrag oder eine begründete Ablehnung durch staatliche Stellen oder Kranken- bzw. Pflegekassen vorliegt (z.B. Sozialamt, BfA, LVA, Integrationsamt, Kranken- und Rentenkassen etc.).
Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.
Silcherstr. 15
67591 Mölsheim
Tel.: (0 62 43) 52 56
Fax: (0 62 43) 90 59 20
Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V. FGQ
Einzelfallhilfe für in Not geratene Querschnittsgelähmte (Voraussetzung: Mitgliedschaft im FGQ)
Elfriede-Breitsameter-Stiftung
Obere Hauptstr.10 B
85386 Eching
089 32 7137 0
Der Stiftungszweck in Form einer finanziellen Unterstützung soll vornehmlich den Menschen zugute kommen, die an Poliomyelitis oder auch an multipler Sklerose erkrankt sind.
Dabei soll in erster Linie wirklich bedürftigen Personen geholfen werden, also denen, die keinerlei Gelder von Staat oder Krankenkasse aufgrund ihrer Erkrankung erhalten, um durch geeignete Maßnahmen ihr Leben etwas zu erleichtern, was insbesondere durch die Stellung und Finanzierung von Pflegepersonal, Medikamenten, Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) u.ä. gewährleistet wäre.
Wenn Sie Hilfe benötigen, teilen Sie uns bitte Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen, sowie von ärztlichen Attesten und Ihrem Schwerbehindertenausweis mit.
Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit auch kurzfristig und unbürokratisch.
Bitte wenden Sie sich unter Vorlage der folgenden Unterlagen über die hier veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten an uns.
Hans Rosenthal-Stiftung
Postfach 45 04 04
12174 Berlin
TELEFON: 0049 (0)30 772 43 55
TELEFAX: 0049 (0) 30 772 44 51
Die Vergabepraxis:
Die Hans-Rosenthal-Stiftung unterstützt unverschuldet in Not geratene Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Siftungen nur für Bayern und München
Marianne Strauß Stiftung
Unterstützung von Familien und Einzelpersonen in Bayern, die unschuldig in Not geraten sind
Marianne Strauß Stiftung
Oettingenstraße 22
80538 München
TELEFON | FAX
TELEFON +49 ( 0 ) 89 - 29 49 67
TELEFAX +49 ( 0 ) 89 - 29 73 94
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 16.30 Uhr